Mess-und Prüftechnik, Dominik Wegner

IHRE ZUFRIEDENHEIT UND IHRE SICHERHEIT

IST UNSER GRÖßTES ANLIEGEN

Unsere Empfehlung für Sie, falls Sie mal in Zülpich sind:

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Grundlagen:

Die Pflicht ist in § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert und wird durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) präzisiert.

 Ziel der gesetzlichen Regelung ist der Personenschutz, ein Verstoß gegen die Prüfpflicht stellt gemäß § 26 BetrSichV eine Straftat dar.

 Die gesetzlich erforderlichen Prüfmaßnahmen dienen neben dem Personenschutz zugleich auch dem Sachschutz.

 

DGUV V 3 § 5 Abs. 1: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, das die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

  1. Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und

 2. In bestimmten Zeitabständen

 Die Fristen sind so zu bemessen, das entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

Wer muss seine Geräte prüfen lassen?

Jeder Arbeitgeber ist für die Sicherheit seiner Mitarbeiter und Kunden in seinen Räumlichkeiten verantwortlich. Es besteht die Verpflichtung, alle erforderlichen Maßnahmen in Sachen Arbeitsschutz zu treffen – dazu zählt auch die Bereitstellung von sicheren elektrischen Arbeitsmitteln. Um gewährleisten zu können, dass von eingesetzten Elektrogeräten keine Gefahr ausgeht, müssen diese gemäß Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Die Ergebnisse der DGUV V3-Prüfung sind rechtskonform zu dokumentieren für den Fall, dass ein Nachweis zur fachmännischen Prüfung erforderlich ist, z. B. nach einem Schaden aufgrund eines defekten elektrischen Arbeitsmittels.

Gut zu wissen: Die Pflicht zur Prüfung besteht seit dem 01.04.1979, ein Verstoß stellt gemäß § 26 BetrSichV eine Straftat dar und kann dementsprechend geahndet werden.

Faire Preisgestaltung:

Wir bieten Ihnen den Geräte E-Check gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 sowie DIN VDE 0701/0702 zu einem Kostengünstigen Preis an.                                                             Wir Messen Ihre ortsveränderlichen Geräte (Bildschirm, PC, Toaster, Mikrowelle, usw.) ebenso wie Ihre ortsfesten Anlagen (Stromverteiler, Unterverteilungen, usw.)       und ortsfesten Betriebsmittel (Klimaanlagen, Kühlschränke, Durchlauferhitzer, Herde, usw.)  

Lassen Sie sich ein Angebot von uns machen.

 

Transparente Preisgestaltung:

Bei uns erhalten Sie ein transparentes Preiskonzept ohne versteckte Zusatzkosten.
Die Abrechnung erfolgt bei uns nach tatsächlich geprüfter Stückzahl – nicht nach benötigter Arbeitszeit.
Beratungsgespräche und Bestandsaufnahmen vor Ort sind für Sie selbstverständlich kostenfrei.

Wir bieten Ihnen ein “Rundumsorglospaket” mit eindeutiger Preisklarheit. Keine versteckten Kosten.

 

Vorteile, die wir Ihnen bieten:

  • Sichere Betriebsmittel durch gewissenhafte Prüfungen
  • Reibungslose Prüfabläufe während des normalen Tagesgeschäftes
  • Prüfungen an Wochenenden / Nachts, um Betriebsabläufe nicht zu unterbrechen
  • Gesamte Terminierung aller Prüfintervalle
  • Direkte Ansprechpartner im Büro und bei Ihnen vor Ort
  • Rechtssichere Ausführung und Dokumentation
  • Effiziente und kostenbewusste Prüfungen
  • Einfache, faire und übersichtliche Abrechnung

Öffnungszeiten:

  • Mo – Fr
    • 08:00 – 17:00
  • Sa – So
    • Geschlossen

Kontakt

Telefon:          +49 157/58670155

E-mail:            info@mpt-dominik-wegner.de

Anschrift:       Euskirchener Str. 50, 53909 Zülpich, NRW

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